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Auszubildende/ |
Liebe Ausbildungsinteressierte! Zur Zeit können wir leider keine Ausbildungsstelle anbieten, da alle Plätze belegt sind. Sie können jedoch von Zeit zu Zeit hier nachsehen, ob Bedarf besteht. |
Tierwirt/in - Schafhaltung
Aufgaben und
Tätigkeiten im Überblick
Im Schwerpunkt Schafhaltung erzeugen Tierwirte/-wirtinnen qualitativ hochwertiges Lamm-, Schaf- und Hammelfleisch bei möglichst gleichmäßiger Marktbelieferung über das ganze Jahr. Sie züchten Qualitätstiere für die Vermehrung, halten Schafe für die Fleischgewinnung und produzieren Wolle. Sie versorgen und füttern Schafe, ziehen Jungtiere auf und pflegen kranke Tiere, warten Stallungen und technische Anlagen und halten diese in Stand. Um wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können, zeichnen sie Daten für die Zucht- und Betriebsbuchführung auf. Die Beweidung von Brachflächen, Heiden, Deichen und Grünflächen stellt eine wesentliche Dienstleistung im Rahmen von Maßnahmen der Landschaftspflege und des Landschaftsschutzes dar.
Tierwirte/-wirtinnen des Schwerpunktes Schafhaltung sind in tier- und landwirtschaftlichen Betrieben, z.B. in Guts- oder Wanderschäfereien, beschäftigt. Sie arbeiten im Freien und bei jedem Wetter, oft in einsamen Gegenden. In der Hauptlammzeit, das heißt für etwa sechs bis acht Wochen sowie in den Winterwochen haben sie vorwiegend im Stall zu tun. Bei der Wanderschäferei halten sie sich an wechselnden Arbeitsorten auf und übernachten meist im Wohnwagen.
Die Ausbildung im Überblick
Tierwirt/in ist ein
anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem
Berufsfeld Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Tierischer Bereich, zugeordnet.
Die Ausbildung erfolgt im dualen System
Der Unterricht wird in Form von Blockunterricht erteilt (2 Blöcke à 5 Wochen Dauer). Es wird in einem 1. und 2. Schwerpunkt unterrichtet, wobei die gewählten Schwerpunkte der schulischen und betrieblichen Ausbildung gleich sein müssen.
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Praktische Ausbildung im Betrieb |
Theoretische Ausbildung in der
Schule und in Lehrgängen |
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| Während der gesamten Ausbildungszeit |
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In der Berufsschule während der
gesamten Ausbildung Unterricht ausbildungsbegleitend (Blockbeschulung zum Teil länderübergreifend)
In überbetrieblichen Lehrgängen der Landwirtschaftskammern Nach Bedarf werden von den Kammern überbetriebliche Lehrgänge zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung - einzelne Tage oder auch mehrere Wochen - angeboten. |
| Im 1. Ausbildungsjahr |
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Zwischenprüfung nach dem 1.
Ausbildungsjahr |
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| Im 2. und 3. Ausbildungsjahr |
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Abschlussprüfung nach dem 3.
Ausbildungsjahr |
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Während der Ausbildung im Betrieb lernt man im schwerpunktübergreifenden 1.
Ausbildungsjahr zum Beispiel:
Im 2. Ausbildungsjahr, in dem sich die Auszubildenden auf Schafhaltung
sowie einen weiteren Schwerpunkt spezialisieren, lernt man unter anderem:
Im 3. Ausbildungsjahr, in dem sich die Ausbildung weitgehend auf die
Schafhaltung konzentriert, wird zum Beispiel vermittelt:
Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt zum Beispiel:
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin durchgeführt.
Erforderliche Nachweise
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
Erforderliche Prüfungen
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden.
Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 12 Monate.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der Prüfung werden die jeweils im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in den gewählten Schwerpunkten zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse besonders berücksichtigt.
Zum Nachweis der praktischen Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt bis zu 4 Stunden 3 Arbeitsproben durchführen. Für die Auswahl der Arbeitsproben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
Die Kenntnisprüfung über den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling 3 Klausurarbeiten anfertigen.
Die mündliche Prüfung soll insbesondere die Prüfungsgebiete abdecken, die nicht schriftlich abgeprüft wurden.
Die Prüfung soll sich vor allem auf folgende Gebiete erstrecken:
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird je nach Bundesland bei Landwirtschaftsministerien oder für Landwirtschaft zuständigen Ministerien bzw. nachgeordneten beauftragten Dienststellen und Landwirtschaftskammern abgelegt.
Die Abschlussbezeichnung lautet: Tierwirt/Tierwirtin - Schwerpunkt Schafhaltung.
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die überwiegend im Betrieb und in der
Der Ausbildungsberuf Tierwirt/in ist dem Berufsfeld Agrarwirtschaft, Schwerpunkt
Tierischer Bereich, zugeordnet (Berufsfeld VIII, Schwerpunkt A).
Im Schwerpunkt Schafhaltung arbeiten
Tierwirte und Tierwirtinnen allein, oft in einsamen Gegenden. Nahezu ständig
sind sie
Im Allgemeinen handelt es sich um leichte, zeitweilig mittelschwere körperliche Arbeiten im Wechsel zwischen Stehen und Gehen, teilweise in schwierigem Gelände. Tierwirte und Tierwirtinnen des Schwerpunktes sind auch an Wochenenden und Feiertagen bei ihrer Schafherde. Während der Hauptlammzeit und bei Tiererkrankungen sind Nachtwachen keine Seltenheit. Wanderschäfer/innen halten sich an wechselnden Arbeitsorten auf und übernachten meist im Wohnwagen.
Arbeitsmittel
Tierwirt/Tierwirtinnen - Schwerpunkt Schafhaltung verbringen ihren Arbeitstag in wetterfester Kleidung vor allem mit Schafen und Hütehunden.
Bei der Geburtshilfe gehen sie mit Geburtszangen und -stricken um. Zur Bändigung ihrer Tiere verwenden sie Schafhalfter und Schaffesseln. Die Klauenpflege erfolgt mit Geräten wie Hufmessern und Klauenscheren.
Im Rahmen der Vermehrung und Aufzucht brauchen sie Deckgeschirre, Lammsauger und Fütterungsautomaten. Sie kennzeichnen die Tiere unter Zuhilfenahme von Ohrmarkenzangen, Tätowierbestecken und Markierungssprays und benutzen Zangen und Messer zum Kürzen (Kupieren) von Schwänzen, zum Kastrieren und Schlachten. Die Schafschur erfolgt mit verschiedenen Scheren. Für die Pflege kranker Tiere setzen Tierwirte/Tierwirtinnen - Schwerpunkt Schafhaltung veterinärmedizinische bzw. tierpflegerische Mittel wie Medikamente, Spritzen und Decken ein. Sofern nicht die ganze Herde an einen anderen Ort getrieben wird, kommen für den Transport der Tiere Schaftransportwagen zum Einsatz.
Arbeitszeit
Tierwirte/Tierwirtinnen - Schwerpunkt Schafhaltung müssen mit langen und
Neigungen und
Interessen
Förderlich:
Nachteilig:
Von den folgenden
Förderlich:
Keine Angaben
Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen
Nachteilig:
Ausschließend:
Keine Angaben